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   BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91   

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https://dejure.org/1991,3210
BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91 (https://dejure.org/1991,3210)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1991 - 5 StR 337/91 (https://dejure.org/1991,3210)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1991 - 5 StR 337/91 (https://dejure.org/1991,3210)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines den Straferschwerungsgrund relativierenden Umstand bei den Strafzumessungserwägungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 46
    Strafzumessung bei mehrfacher Tatbegehung

Papierfundstellen

  • StV 1992, 225
  • StV 1992, 226
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91

    Vorverurteilungen in der ehem. DDR

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
    Zudem wird der neue Tatrichter Gelegenheit haben, auf die im Senatsurteil vom 25. September 1991 - 5 StR 306/91 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; vgl. auch Urteil vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 431/91; Beschluß vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 439/91; Beschluß vom 6. November 1991 - 5 StR 324/91 -) genannten Gesichtspunkte Bedacht zu nehmen.
  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
    Dieser Gesichtspunkt findet seinen Niederschlag auch in folgendem: Bei der Bildung einer Gesamtstrafe nach § 54 StGB muß die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger ausfallen, wenn zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGH bei Theune NStZ 1986, 158; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4; BGHR StGB § 54 Bemessung 1; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2).
  • BGH, 21.10.1987 - 2 StR 516/87

    Tatmehrheit - Gesamtstrafe - Erhöhung der Einsatzstrafen - Situativer

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
    Dieser Gesichtspunkt findet seinen Niederschlag auch in folgendem: Bei der Bildung einer Gesamtstrafe nach § 54 StGB muß die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger ausfallen, wenn zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGH bei Theune NStZ 1986, 158; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4; BGHR StGB § 54 Bemessung 1; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2).
  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88

    Gewichtung der für die Strafzumessung wesentlichen Umstände aufgrund des gewonnen

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
    Dieser Gesichtspunkt findet seinen Niederschlag auch in folgendem: Bei der Bildung einer Gesamtstrafe nach § 54 StGB muß die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger ausfallen, wenn zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGH bei Theune NStZ 1986, 158; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4; BGHR StGB § 54 Bemessung 1; BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2).
  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 431/91

    Schwerer räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit Führen einer halbautomatischen

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
    Zudem wird der neue Tatrichter Gelegenheit haben, auf die im Senatsurteil vom 25. September 1991 - 5 StR 306/91 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; vgl. auch Urteil vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 431/91; Beschluß vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 439/91; Beschluß vom 6. November 1991 - 5 StR 324/91 -) genannten Gesichtspunkte Bedacht zu nehmen.
  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 439/91

    Ausschluss einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit bei einer

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
    Zudem wird der neue Tatrichter Gelegenheit haben, auf die im Senatsurteil vom 25. September 1991 - 5 StR 306/91 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; vgl. auch Urteil vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 431/91; Beschluß vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 439/91; Beschluß vom 6. November 1991 - 5 StR 324/91 -) genannten Gesichtspunkte Bedacht zu nehmen.
  • BGH, 06.11.1991 - 5 StR 324/91

    Voraussetzungen für eine strafschärfende Berücksichtigung von Verhängung und

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 337/91
    Zudem wird der neue Tatrichter Gelegenheit haben, auf die im Senatsurteil vom 25. September 1991 - 5 StR 306/91 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; vgl. auch Urteil vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 431/91; Beschluß vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 439/91; Beschluß vom 6. November 1991 - 5 StR 324/91 -) genannten Gesichtspunkte Bedacht zu nehmen.
  • LG Lüneburg, 23.09.2008 - 26 Qs 192/08

    Zurückführung einer erkannten Strafe unter Auflösung bereits gebildeter

    Dass dieser Aspekt dazu führen kann, dass die im Rahmen des § 54 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 StGB vorzunehmende Erhöhung der Einsatzstrafe niedriger ausfällt, ist allgemein anerkannt (vgl. BGH NJW 1995, 1038 [BGH 20.12.1994 - 1 StR 688/94] ; NStZ 1988, 126 und StV 1992, 226 [BGH 21.05.1991 - 4 StR 27/91] sowie Fischer, 55. Aufl. 2008, § 54 StGB Rdn. 7 a).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.1996 - 1 Ss 157/95
    Bei der Bildung einer Gesamtstrafe wird zu berücksichtigen sein, daß möglicherweise der enge zeitliche und situative Zusammenhang bei Begehung der einzelnen Straftaten sich zugunsten des Täters auswirken kann (vgl. BGH NStZ l988, 126; NStZ 1991, 527 ; StV 1992, 226 ; NStZ 1995, 77 ).
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